Hallen- und Eislaufordnung
Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit Betreten der Eishalle erkennt sie jeder Besucher an.
Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit Betreten der Eishalle erkennt sie jeder Besucher an.
- Das Betreten des Eissportzentrums ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist strengstens verboten.
- Wir bitten unsere Gäste, den Müll in die dafür vorhergesehenen Müllbehälter zu entsorgen.
- Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, das andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist folgendes nicht gestattet:
- Ketten- und Hakenlaufen,
- Kanadier ziehen,
- Sprünge jeglicher Art,
- Mutwillige Zerstörung der Eisfläche,
- Sehr schnelles Laufen,
- Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung,
- Betreten der Eisfläche vor Beginn oder nach Ende der Laufzeit,
- Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe,
- Benutzung von Eisschnelllaufschuhe,
- Schneebälle oder andere Gegenstände werfen,
- Pucks, Stöcke oder ähnliches auf dem Eis,
- Sitzen auf der Bande,
- Auf den Sitzbänken/Sitzschalen stellen,
- Das Rauchen/Dampfen auf der Eisfläche,
- Abbrennen oder Werfen von Feuerwerkskörper jeglicher Art.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Eis, sowie das Abstellen von Getränken oder Speisen auf der Bande ist nicht gestattet.
- Ausfallzeiten von öffentlichen Laufzeiten werden im Eissportzentrum ausgehangen und auf unserer Internetseite veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen der Laufzeiten bleiben vorbehalten! Das Hallenpersonal behält sich vor, Teile der Eisfläche abzutrennen und für den öffentlichen Eislaufbetrieb zu sperren. Nach Beendigung der Laufzeit ist die Halle unverzüglich zu verlassen.
- Der Aufenthalt in der Eishalle sowie die Nutzung der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden sowie bei Verlust und Beschädigung der abgelegten Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können nicht in Verwahr genommen werden. Bitte nutzt dafür die vorhergesehenen Schließfächer.
- Jeder Besucher haftet für Schäden an den Einrichtungen der Eishalle, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch eine ordnungswidrige Nutzung verursacht werden, in voller Höhe. Das Eissportzentrum ist Videoüberwacht.
- Außerhalb der Eisfläche ist das Betreten der Flächen mit Schlittschuhen nur erlaubt, wenn sich dort ein Gummiboden befindet. Beim Betreten der Betonflächen mit Leihschlittschuhen behält sich der Schlittschuhverleih vor, den neuen Schliff der Leihschlittschuhe in Rechnung zu stellen.
- Bei Verlust des Schließfachschlüssels, wird ein Pfand von 2€ einbehalten.
- Die Benutzung der Schließfächer außerhalb der öffentlichen Laufzeit ist strengstens verboten. Das Hallenperson behält sich vor, diese bei Zuwiderhandlung zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände in Gewahrsam zu nehmen.
- Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Hallen- und Eislaufordnung und bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Personals werden betreffende Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Eisfläche bzw. aus der Eishalle verwiesen. Ein weiteres Verweilen trotz entsprechender Anordnung stellt einen Hausfriedensbruch dar und kann strafrechtlich verfolgt werden. (§123 StGB Hausfriedensbruch) In besonders schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
- Bei höherer Gewalt wird kein Ersatz auf das Eintrittsgeld gezahlt.
- Das Eissportzentrum Westfalen behält sich das Recht der visuellen Aufzeichnung von Veranstaltungen vor. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Bild möglicherweise im Fernsehen oder anderen Medien verbreitet wird.
- Bei Wünschen oder Anregungen steht das Hallenpersonen gerne zur Verfügung.
Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit Betreten der Eishalle erkennt sie jeder Besucher an.
Einzel-Eintrittskarten | |
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Allgemeine-Laufzeit | |
Wochenend-Laufzeit | |
Abend-Laufzeit | |
Senioren-Laufzeit (mind. 30 Jahre alt) |
Punkte-Eintrittskarten | |
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10x Allgemeine-Laufzeit | |
10x Wochenend-Laufzeit | |
10x Abend-Laufzeit | |
10x Senioren-Laufzeit (mind. 30 Jahre alt) |
Sonstige Leistungen (Sportgeschäft Löggow nur Barzahlung) | Preis |
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Schlittschuh-Verleih * | |
Schlittschuh-Verleih Gruppen (ab 16 Paar; nur vormittags, Montag – Freitag außer Wochenende, Ferien- und Feiertage) * | 4,00 € |
Schlittschuh-Verleih Gruppen (nur nachmittags, ab 16 Paar; Mittwoch – Freitag außer Wochenende, Ferien- und Feiertage) * | 4,50 € |
Schlittschuh-Nachschliff | |
Schlittschuh-Nachschliff (stark abgefahren) | |
Schlittschuh-Neuschliff | |
Schlittschuh-Eiskunstlauf | |
Zacken abschleifen | |
sofortschliff nur auf Anfrage |
* Das Ausleihen von Schlittschuhen ist nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, Kinderausweises, Schülerausweises, Führerschein, Kundenfahrkarte oder Krankenversicherungskarte mit Bild möglich.
Bitte beachtet:
Eine Zahlung mit EC-Karte oder Sonstiges ist beim Sportgeschäfft Löggow (Schlittschuhverleih) nicht möglich. Dort ist nur eine Bezahlung in Bar möglich.